AGB an Gewerbetreibende

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf zwischen Geschäftsleuten

Das Unternehmen YVES CHEVAL SAS
67 bis 71, Avenue Félix ZOCCOLA - 13015 MARSEILLE
TEL 04 91 25 24 69 - Port: 06 15 73 93 89
RCS Marseille B 505 162 784

im Folgenden "Betreiber oder Anbieter" genannt

ARTIKEL 1 - Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gemäß Artikel L 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code du Commerce) die alleinige Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.
Sie haben zum Ziel, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Gesellschaft SAS YVES CHEVAL ("Der Auftragnehmer") Geschäftskunden ("Die Kunden oder der Kunde"), die über die Internetseite des Auftragnehmers, durch direkten Kontakt oder über einen Papierträger bei ihr anfragen, die folgenden Dienste zur Verfügung stellt:
- Vermietung von lokalisierten Flächen auf Werbeträgern ("Petit train marseillais", Touristenbroschüren, Website), die es ermöglichen, Werbung zu schalten ;
- Privatisierung des "Petit train marseillais", mit Fahrer ;
("die Dienste").
Sie gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle Dienstleistungen, die der Auftragnehmer für Kunden der gleichen Kategorie erbringt, unabhängig von den Klauseln, die möglicherweise in den Dokumenten des Kunden enthalten sind.
Gemäß den geltenden Vorschriften werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen systematisch jedem Kunden auf Anfrage mitgeteilt, damit er eine Bestellung beim Auftragnehmer aufgeben kann. Sie werden auch jedem Kunden vor Abschluss eines Einzelvertrags nach Artikel L 441-7 des Handelsgesetzbuchs innerhalb der gesetzlichen Fristen mitgeteilt.
Jede Bestellung von Dienstleistungen setzt voraus, dass der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website des Anbieters für elektronische Bestellungen akzeptiert.
Die Angaben in den Katalogen, Prospekten und Preislisten des Auftragnehmers sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Änderungen vorzunehmen, die ihm nützlich erscheinen.
Gemäß den geltenden Vorschriften behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, von bestimmten Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen, je nach den mit dem Kunden geführten Verhandlungen, durch die Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags und die Erstellung von Besonderen Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL 2- Bestellungen
2-1 Der Verkauf von Dienstleistungen ist erst nach Erstellung eines Kostenvoranschlags und der ausdrücklichen schriftlichen Annahme der Bestellung des Kunden durch den Auftragnehmer, die durch eine Empfangsbestätigung des Auftragnehmers oder eine Gegenzeichnung des Kostenvoranschlags erfolgt, abgeschlossen.
2-2 Eventuelle vom Kunden gewünschte Änderungen der Bestellung werden im Rahmen der Möglichkeiten des Auftragnehmers nur berücksichtigt, wenn sie mindestens 12 Tage vor dem für die Erbringung der bestellten Dienstleistungen vorgesehenen Datum schriftlich mitgeteilt werden, nachdem der Kunde einen speziellen Bestellschein unterzeichnet und den Preis eventuell angepasst hat.
2-3 Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden nach ihrer Annahme durch den Auftragnehmer weniger als 15 Tage vor dem für die Erbringung der bestellten Dienstleistungen vorgesehenen Datum, aus welchem Grund auch immer, wird die bei der Bestellung geleistete Anzahlung, wie im Artikel "Zahlungsbedingungen - Zahlungsfristen" der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert, von Rechts wegen vom Auftragnehmer einbehalten und kann nicht zu irgendeiner Rückerstattung führen.

ARTIKEL 3 - Gebühren
Die Dienstleistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung gültigen Tarifen des Auftragnehmers gemäß der Preisliste oder gegebenenfalls gemäß dem zuvor vom Auftragnehmer erstellten und vom Kunden akzeptierten Kostenvoranschlag erbracht, wie oben im Artikel "Aufträge" angegeben.
Die Preise verstehen sich netto und ohne Mehrwertsteuer, die anschließend erhöht wird.
Eine Rechnung wird vom Auftragnehmer erstellt und dem Kunden bei jeder Erbringung von Dienstleistungen ausgehändigt.

ARTIKEL 4 - Bedingungen für die Beilegung
4-1 Zahlungsfristen :
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises der bestellten Dienstleistungen (inkl. MwSt.) zu leisten. Der Restbetrag ist am Tag der Erbringung der genannten Leistungen in bar unter den im nachfolgenden Artikel "Modalitäten der Erbringung der Dienstleistungen" festgelegten Bedingungen zu zahlen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bestellten Dienstleistungen zu erbringen, wenn der Kunde ihm den Preis nicht unter den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen und Modalitäten bezahlt.
4-2 Verzugsstrafen :
Bei verspäteter Zahlung und Überweisung der vom Kunden geschuldeten Beträge nach Ablauf der oben genannten Frist und nach dem Zahlungsdatum, das auf der an den Kunden gerichteten Rechnung angegeben ist, werden dem Auftragnehmer automatisch und von Rechts wegen Verzugsstrafen in Höhe von 15% des Betrags inkl. MwSt. des auf der Rechnung angegebenen Preises für die Dienstleistungen mit einem Minimum von 75 Euro pro Monat sowie eine Pauschalentschädigung von 40 Euro ohne jegliche Formalität oder vorherige Mahnung zuerkannt. Darüber hinaus führt jeder Zahlungsverzug nach Ablauf der angegebenen Zahlungsfristen zur sofortigen Fälligkeit der geschuldeten Beträge.
Der Anbieter kann gegebenenfalls auch die Zahlung einer finanziellen Entschädigung als Strafklausel verlangen, die in den besonderen Vertragsbedingungen vorgesehen ist.
4-3 Fehlende Entschädigung :
Ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers und unter der Voraussetzung, dass die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten sicher, liquide und fällig sind, kann der Kunde keine gültige Aufrechnung vornehmen zwischen eventuellen Strafen für verspätete Lieferung der bestellten Dienste oder Nichtübereinstimmung mit der Bestellung einerseits und den Beträgen, die der Kunde dem Auftragnehmer für den Kauf der genannten Dienste schuldet, andererseits.

ARTIKEL 5 - Modalitäten der Erbringung von Dienstleistungen
5-1 Der Auftragnehmer ist bei der Bereitstellung der Dienste nur zur Erbringung von Durchschnittsleistungen verpflichtet.
Die vom Kunden angeforderten Dienstleistungen werden zu den von den Parteien vereinbarten Terminen und Zeiträumen erbracht, sobald der Auftrag formuliert (Angebot) und die Anzahlung geleistet wurde.
Diese akzeptierten Daten und Zeiträume stellen keine Härtefalldaten und -zeiträume für die Vermietung von Werbeflächen dar, und der Auftragnehmer kann gegenüber dem Kunden nicht für Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen haftbar gemacht werden, die nicht länger als 10 Tage dauern, außer im Fall der Privatisierung des kleinen Zuges ( Vertragsauflösung).
Bei einer Verspätung von mehr als 10 Tagen kann der Kunde die Auflösung der Leistung verlangen. Die bereits geleisteten Anzahlungen werden ihm dann vom Auftragnehmer zurückerstattet. Die Auflösung wegen teilweiser Nichterfüllung kann auf Antrag des Kunden erfolgen, sofern die Leistung nur zu 50 % ihrer Gesamtdauer erbracht wird. (Beispiel: Von einem Monat Medienmiete sind mehr als 15 Tage nicht befahrbar oder nicht ersetzbar).
Der Auftragnehmer haftet jedoch in keinem Fall für Verzögerungen oder Aussetzungen der Leistungserbringung, die dem Kunden zuzurechnen sind, oder für das Eintreten eines Falles höherer Gewalt, der üblicherweise von der französischen Rechtsprechung anerkannt wird, oder für Änderungen der behördlichen, reglementarischen oder polizeilichen Genehmigungen, die der Auftragnehmer zur Erbringung der Leistungen benötigt, sofern diese Änderungen nicht auf eine Nachlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
5-2 Die Dienstleistungen werden in Marseille erbracht:
- die Leistung der Vermietung von Flächen auf dem Petit train marseillais, die die Verbreitung von Werbung ermöglicht, erfolgt gemäß den üblichen Rundfahrten des Petit train marseillais, wie sie auf der Website www.petit-train-marseillais und in den Faltblättern festgelegt sind.
- Die Privatisierungsleistung des Petit train marseillais findet gemäß den Strecken und Orten statt, die in dem vom Kunden akzeptierten Kostenvoranschlag genau festgelegt sind, innerhalb der geografischen Grenzen der Stadt Marseille und vorbehaltlich der notwendigen behördlichen Genehmigungen für den Verkehr des Petit train marseillais außerhalb seiner üblichen Strecken.
Der Anbieter kann nicht für Mitteilungen über Änderungen verantwortlich gemacht werden, die von Polizei- oder Verwaltungsbehörden einschließlich am Tag der Leistung auferlegt werden.
5-3 Im Falle besonderer Wünsche des Kunden hinsichtlich der Bedingungen für die Erbringung der Dienste, die der Auftragnehmer ordnungsgemäß schriftlich akzeptiert hat, werden die damit verbundenen Kosten nach einem zuvor vom Kunden akzeptierten Kostenvoranschlag gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
5-4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Exklusivität, da der Auftragnehmer berechtigt ist, seine Dienste jedem anderen Kunden anzubieten, auch für konkurrierende Unternehmen und Aktivitäten.

ARTIKEL 6 - Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet nur für nachweisliche Schuld oder Fahrlässigkeit und ist auf direkte Schäden unter Ausschluss von indirekten Schäden jeglicher Art beschränkt.
Der Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder einer Änderung der behördlichen, gesetzlichen oder polizeilichen Genehmigungen, die der Auftragnehmer zur Erbringung seiner Leistungen benötigt, nicht oder nur teilweise erbracht werden konnte.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Touren zu ändern oder sogar zu stornieren, wenn dies aus technischen, administrativen oder polizeilichen Gründen erforderlich ist oder wenn externe Ereignisse, insbesondere Unwetter und andere Ereignisse, die sich seinem Einfluss entziehen und die Durchführung der Beförderung teilweise oder vollständig unmöglich machen, eintreten.
Bei der Vermietung von Werbeflächen hat der Anbieter die Möglichkeit, die Leistung auf ein anderes Datum oder eine andere Strecke seiner Wahl zu verlegen. Eine Rückerstattung des Preises ist nicht möglich, wenn die Änderung oder die Unmöglichkeit zu fahren nicht auf einen Fehler oder eine Nachlässigkeit des Anbieters zurückzuführen ist.
Wenn die Verschiebung nicht innerhalb der oben genannten Frist möglich ist, wird der Vertrag gemäß den nachstehenden Bestimmungen aufgelöst.
Der Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Leistung aufgrund eines Fehlers des Kunden oder einer vom Kunden im Rahmen der Privatisierung des Kleinen Zuges beförderten Person unterbrochen wird.
In jedem Fall ist im Falle einer Haftung des Auftragnehmers die Höhe des Schadensersatzes, der dem Kunden zugesprochen werden könnte, auf den Betrag inklusive Mehrwertsteuer beschränkt, den der Kunde für die Bereitstellung der Dienste bezahlt hat.

ARTIKEL 7 - Haftung des Kunden
Der Kunde kann für die Beschädigung von Material, das ihm vom Anbieter während der Privatisierung zur Verfügung gestellt wurde, haftbar gemacht werden, selbst wenn diese Beschädigung von einer anderen Person als dem Kunden selbst (z. B. einer beförderten Person) verursacht wurde.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Kunden in Regress zu nehmen, wenn der Auftragnehmer aufgrund von Fehlern des Kunden oder der von ihm beförderten Personen und anlässlich der Erbringung der Leistungen haftbar gemacht wird.

Artikel 8 - Auflösung des Vertrags
8-1 Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag kann dieser von Rechts wegen aufgelöst werden, nachdem eine schriftliche Mahnung per Einschreiben mit Rückschein 72 Stunden lang ohne Wirkung geblieben ist.
Wenn die Auflösung des Vertrags auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen ist, führt sie in keinem Fall zu einer Rückerstattung der von ihm gezahlten Beträge.
8-2 Der vorliegende Vertrag wird von Rechts wegen aufgelöst, wenn es dem Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt dauerhaft unmöglich ist, seine Leistung zu erbringen, weil der Zug nicht verkehren kann, weil er nicht die erforderlichen Verkehrsgenehmigungen erhalten hat oder weil die Verschiebung der Leistung nicht innerhalb der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Fristen erfolgen konnte. Die Auflösung erfolgt ab dem Datum des Ereignisses, das den Auftragnehmer daran hindert, die Leistung zu erbringen.
Wenn die Auflösung des Vertrags auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, die verhindert, dass der kleine Zug verkehren kann oder dass die erforderlichen Verkehrsgenehmigungen nicht eingeholt werden können, führt dies in keinem Fall zu einer Rückerstattung der vom Kunden gezahlten Beträge. Der Anbieter verpflichtet sich, sich nach besten Kräften um einen Ausgleich zu bemühen.
In jedem Fall ist für den Fall, dass der Auftragnehmer aufgrund dieser Auflösung haftbar gemacht wird, die Höhe des eventuell vom Auftragnehmer zu leistenden Schadensersatzes auf den Betrag ohne Mehrwertsteuer beschränkt, den der Kunde für die Bereitstellung der Dienste bezahlt hat.

ARTIKEL 9 - Recht auf geistiges Eigentum
Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer aller Rechte am geistigen Eigentum an Logos, Zeichnungen, Modellen, Prototypen usw., die im Hinblick auf die Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden erstellt wurden.
Der Kunde darf daher die genannten Logos, Zeichnungen, Modelle und Prototypen nicht vervielfältigen oder verwerten.

ARTIKEL 10 - Anwendbares Recht - Sprache
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Leistungen unterliegen dem französischen Recht und sind diesem unterworfen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Sollten sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.

ARTIKEL 11 - Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten, zu denen die in Anwendung der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossenen Kauf- und Verkaufsgeschäfte Anlass geben könnten, die sowohl ihre Gültigkeit, ihre Auslegung, ihre Ausführung, ihre Beendigung, ihre Folgen und ihre Nachwirkungen betreffen und die nicht einvernehmlich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gelöst werden konnten, werden dem Handelsgericht von Marseille vorgelegt.

 ARTIKEL 12 - Vorvertragliche Informationen - Annahme durch den Kunden
Der Kunde erkennt an, dass er vor der Aufgabe seiner Bestellung in lesbarer und verständlicher Form über die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Informationen und Auskünfte gemäß Artikel L.441-6 III Abs. 1 des französischen Handelsgesetzbuches informiert wurde.